1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die zeitweise Überlassung von
Ferienwohnungen/-zimmern zur
Beherbergung sowie für alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen.
1.2. Die Unter– oder Weitervermietung
der überlassenen Ferienwohnungen/-zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Beherbergungsbetriebes.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Gastes finden nur Anwendung, wenn dies
vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande durch
die Annahme des Antrags des Gastes durch
den Beherbergungsbetrieb. Die Buchungen
werden grundsätzlich schriftlich
bestätigt.
2.2. Vertragspartner sind der Träger:
Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg
gemeinnützige GmbH und der Gast. Hat ein
Dritter für den Gast bestellt, haftet er
dem Träger gegenüber zusammen mit dem
Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem
Gastaufnahmevertrag, sofern dem
Beherbergungsbetrieb eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Verjährungsfrist beträgt für
alle Ansprüche des Gastes 18 Monate.
Dies gilt nicht für die Haftung von
Schäden aus der Verletzung des Lebens,
Körpers, der Gesundheit sowie für
sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des
Beherbergungsbetriebes beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung,
Aufrechnung
3.1. Der Beherbergungsbetrieb ist
verpflichtet, den vom Gast gebuchten
Ferienwohnungstyp/Zimmertyp
bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für
die Überlassung der Ferienwohnung/-zimmer
vereinbarten Preise zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen
die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht
sich der vom Träger allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis,
kann der Träger den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, jedoch
höchstens um 10 % erhöhen.
3.4. Die Preise können vom Träger ferner
geändert werden, wenn der Gast
nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Ferienwohnungen/Zimmer
(Aufbettungen) oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und der Träger dem
zustimmt.
Der Träger ist berechtigt, bei
Vertragsabschluss eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und deren Fälligkeit
können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
4. Rücktritt des Gastes
(Abbestellung, Stornierung)
Storniert ein Gast seine bestätigte
Reservierung, werden ihm, wenn eine
Weitervermietung nicht mehr möglich ist,
folgende Kosten in Rechnung gestellt:
ab dem 90. Tag vor Anreisetermin > 20 %
des vereinbarten Preises
ab dem 50. Tag vor Anreisetermin > 40 %
des vereinbarten Preises
ab dem 30. Tag vor Anreisetermin > 70 %
des vereinbarten Preises
ab dem 10. Tag vor Anreisetermin > 90 %
des vereinbarten Preises
5. Rücktritt des Trägers
5.1. Wird eine vereinbarte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Träger gesetzten angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist der Träger zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist der Träger berechtigt,
aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, z. B. wenn
- höhere Gewalt oder andere vom
Beherbergungsbetrieb nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen,
- der Träger begründeten Anlass hat,
dass die Inanspruchnahme der Leistungen
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des
Behrbergungsbetriebes in der
Öffentlichkeit gefährden kann.
5.3. Der Träger hat den Gast
unverzüglich von der Ausübung des
Rücktritts in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des
Trägers entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadenersatz.
6. Bereitstellung, Übergabe und
Abnahme der Ferienwohnungen/Zimmer
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung einer bestimmten
Ferienwohnung/bestimmter Ferienzimmers.
6.2. Die Ferienwohnungen/-Zimmer stehen
dem Gast am Anreisetag
- im Evangelischen Familienferiendorf,
Boltenhagen ab 15:00 Uhr,
- im „Wichernhaus“ Evangelisches
Erholungs- und Bildungshaus für Kinder
und Jugendliche, Boltenhagen nach
Absprache
- im „Haus am Meer“, Kühlungsborn ab
14:00 Uhr, für Gruppen nach Absprache
zur Verfügung.
Die Anreise erfolgt bis 18:00 Uhr.
Spätere Anreisen sollten dem
Empfangspersonal aus organisatorischen
Gründen bekannt gegeben werden.
6.3. Erfolgt die Anreise n i c h t bis
spätestens 19:00 Uhr, kann die
Ferienwohnung/können die Ferienzimmer,
ohne dass der Gast hieraus
Ersatzansprüche herleiten kann,
anderweitig vergeben werden, es sei denn
eine spätere Ankunftszeit wurde
vereinbart.
6.4. Dem Gast wird eine gereinigte und
funktionelle Ferienwohnung/Zimmer
übergeben.
6.5. Um einen reibungslosen Ablauf am
Abreisetag gewährleisten zu können,
erfolgt die Abreise bis 10:00 Uhr. Die
weitere Nutzung der
Ferienwohnungen/Zimmer kann vom
Beherbergungsbetrieb in Rechnung
gestellt werden.
7. Haftung
Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Beherbergungsbetriebes
auftreten, so wird der
Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen.
7.1. Für eingebrachte Sachen des Gastes
haftet der Träger nicht.
7..2. Für die Haftung des Trägers gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
7..3. Durch die Bereitstellung von
PKW-Stellplätzen kommt ein
Verwahrungsvertrag nicht zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung von auf
dem Beherbungs-Betriebsgrundstück
abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt
haftet der Träger nicht.
7.4. Der Gast benutzt
Freizeiteinrichtungen wie Sauna, Sport-
und Spielplätze auf eigene Gefahr.
7..5. Fundsachen werden nur auf Anfrage,
Risiko und Kosten des Gastes
nachgesandt. Anderenfalls werden die
Sachen nach Ablauf einer sechsmonatigen
Aufbewahrungsfrist dem örtlichen
Fundbüro übergeben.
Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist das Amtsgericht Schwerin.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser allgemeinen Bedingungen zum
Abschluss von Gastaufnahmeverträgen
(Beherbergungsverträgen) unwirksam sein,
so berührt das die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der
ungültigen Bestimmungen gilt eine hier
möglichst nahe kommende Vereinbarung.
Jegliche Abweichung oder Nebenabrede
bedarf der Schriftform.
(Stand Juli 2009) |