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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gastaufnahmeverträge für:
- das Evangelische Familienferiendorf, Boltenhagen
- das „Wichernhaus“ Evangelisches Erholungs- und Bildungshaus für Kinder und Jugendliche, Boltenhagen
- das „Haus am Meer“, Kühlungsborn
 
1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen/-zimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2. Die Unter– oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen/-zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb. Die Buchungen werden grundsätzlich schriftlich bestätigt.
2.2. Vertragspartner sind der Träger: Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gemeinnützige GmbH und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Träger gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 18 Monate. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, den vom Gast gebuchten Ferienwohnungstyp/Zimmertyp bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung/-zimmer vereinbarten Preise zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der vom Träger allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der Träger den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % erhöhen.
3.4. Die Preise können vom Träger ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen/Zimmer (Aufbettungen) oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Träger dem zustimmt.
Der Träger ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

Storniert ein Gast seine bestätigte Reservierung, werden ihm, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, folgende Kosten in Rechnung gestellt:
ab dem 90. Tag vor Anreisetermin > 20 % des vereinbarten Preises
ab dem 50. Tag vor Anreisetermin > 40 % des vereinbarten Preises
ab dem 30. Tag vor Anreisetermin > 70 % des vereinbarten Preises
ab dem 10. Tag vor Anreisetermin > 90 % des vereinbarten Preises

5. Rücktritt des Trägers

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Träger gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Träger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist der Träger berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- der Träger begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Behrbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.3. Der Träger hat den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktritts in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Trägers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

6. Bereitstellung, Übergabe und Abnahme der Ferienwohnungen/Zimmer

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung/bestimmter Ferienzimmers.
6.2. Die Ferienwohnungen/-Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag
- im Evangelischen Familienferiendorf, Boltenhagen ab 15:00 Uhr,
- im „Wichernhaus“ Evangelisches Erholungs- und Bildungshaus für Kinder und Jugendliche, Boltenhagen nach Absprache
- im „Haus am Meer“, Kühlungsborn ab 14:00 Uhr, für Gruppen nach Absprache
zur Verfügung.
Die Anreise erfolgt bis 18:00 Uhr. Spätere Anreisen sollten dem Empfangspersonal aus organisatorischen Gründen bekannt gegeben werden.
6.3. Erfolgt die Anreise n i c h t bis spätestens 19:00 Uhr, kann die Ferienwohnung/können die Ferienzimmer, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann, anderweitig vergeben werden, es sei denn eine spätere Ankunftszeit wurde vereinbart.
6.4. Dem Gast wird eine gereinigte und funktionelle Ferienwohnung/Zimmer übergeben.
6.5. Um einen reibungslosen Ablauf am Abreisetag gewährleisten zu können, erfolgt die Abreise bis 10:00 Uhr. Die weitere Nutzung der Ferienwohnungen/Zimmer kann vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt werden.

7. Haftung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, so wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
7.1. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Träger nicht.
7..2. Für die Haftung des Trägers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7..3. Durch die Bereitstellung von PKW-Stellplätzen kommt ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Beherbungs-Betriebsgrundstück abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet der Träger nicht.
7.4. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen wie Sauna, Sport- und Spielplätze auf eigene Gefahr.
7..5. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Anderenfalls werden die Sachen nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schwerin.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Gastaufnahmeverträgen (Beherbergungsverträgen) unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

(Stand Juli 2009)

 
 
     
 
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