Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen/-zimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Diakonie Nord Nord Ost in Mecklenburg gemeinnützige GmbH - Am Wasserturm - 4 23936 Grevesmühlen (Verwender).

1.2. Alle zwischen dem Gast und dem Verwender getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Antrag des Gastes an den Verwender auf Anmietung einer Ferienwohnung, ggf. mit Neben­leistungen und der Annahme­erklärung (Buchungs­bestätigung) des Verwenders.

1.3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

1.4. Abweichende Geschäfts­bedingungen des Gastes entfalten keine Wirkung. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Kaution

2.1. Der Verwender ist verpflichtet, den vom Gast gebuchten Ferienwohnungstyp/ Zimmertyp bereitzuhalten und die vereinbarten Nebenleistungen zu erbringen.

2.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung/-zimmer und für die Buchung von Nebenleistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Der Reisepreis ist vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetermin fällig.

2.3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Umsatzsteuer ein. Der Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 UStG wird ausgeschlossen.

2.4. Die vereinbarten Preise erhöhen sich entsprechend, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen/Zimmer (Aufbettungen) oder der Aufenthalts­dauer der Gäste wünscht und der Verwender dem zustimmt.

2.5. Die Unter– oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen/-zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verwenders.

2.6. Der Verwender überlässt dem Gast zum vereinbarten Anreisetag eine beanstandungsfreie Ferienwohnung/-zimmer (Mietsache). Der Gast verpflichtet sich, die Mietsache am Abreisetag beanstandungsfrei zu übergeben. Der Verwender behält sich vor, für die Inanspruchnahme des Gastes im Zusammenhang mit der Weiterberechnung von Schäden eine pauschale Kaution in Höhe von 150,00 € zu erheben. Diese Kaution ist am Anreisetag zu entrichten und wird dem Gast am Abreisetag nach beanstandungsfreier Rückgabe zurückgezahlt.

2.7. Der Verwender ist berechtigt, bei Vertrags­abschluss eine angemessene Voraus­zahlung zu verlangen. Diese beträgt 10 % des Gesamtpreises und ist zwei Wochen nach Erhalt der Buchungs­bestätigung fällig.

3. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

3.1. Eine Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum für nachstehende Stornogebühren:

  • ab dem 90. Tag vor Anreisetermin > 20 % des vereinbarten Preises
  • ab dem 50. Tag vor Anreisetermin > 40 % des vereinbarten Preises
  • ab dem 30. Tag vor Anreisetermin > 70 % des vereinbarten Preises
  • ab dem 10. Tag vor Anreisetermin > 90 % des vereinbarten Preises
  • Der Verwender hat diesen Anspruch auf Stornogebühren (Entschädigung), soweit der Gast nicht nachweist, dass dem Verwender ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die anhand obiger Tabelle ermittelbare Pauschale.

3.2. Gebuchte Verpflegungsleistungen, die vor Ort storniert werden, werden nicht erstattet, es sei denn, der Gast weist nach, dass dem Verwender ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist, als die gebuchten Verpflegungsleistungen.

4. Rücktritt des Verwenders

4.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Verwender gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Verwender zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.2. Ferner ist der Verwender berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn

  • höhere Gewalt, z.B. der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie, oder andere vom Verwender nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • der Verwender begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann.

4.3. Der Verwender wird den Gast innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der den Rücktritt begründenden Tatsachen von der Ausübung seines Rücktrittsrechts in Kenntnis setzen.

4.4. Bei einem Rücktritt des Trägers gemäß Ziff. 4.2. entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

5. Bereitstellung, Übergabe und Abnahme der Ferien­wohnungen/ Zimmer

5.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung/ eines bestimmten Ferienzimmers.

5.2. Die Ferienwohnungen/-Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag

  • im Feriendorf, Boltenhagen ab 15:00 Uhr,
  • im „Haus am Meer“, Kühlungsborn ab 14:00 Uhr, für Gruppen nach Absprache zur Verfügung.


Die Anreise erfolgt bis 16.30 Uhr. Spätere Anreisen sollen dem Empfangspersonal aus organisatorischen Gründen bekannt gegeben werden.

5.3. Erfolgt die Anreise n i c h t bis spätestens 19:00 Uhr, kann die Ferienwohnung/ können die Ferienzimmer, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann, anderweitig vergeben werden, es sei denn eine spätere Ankunftszeit wurde vereinbart.

5.4. Dem Gast wird eine gereinigte, funktionelle und beanstandungsfeie Ferien­wohnung/Zimmer übergeben.

5.5. Um einen reibungslosen Ablauf am Abreisetag gewährleisten zu können, erfolgt die Abreise bis 10:00 Uhr. Eine Überziehung der Nutzung der Ferienwohnungen/ Zimmer um mehr als zwei Stunden kann vom Beherbergungs­betriebs als weitere Übernachtung in Rechnung gestellt werden, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass dem Verwender kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Schadensersatz­ansprüche aus dann ggf. entstehender Überbelegung behält sich der Verwender vor.

6. Haftung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Verwenders auftreten, so wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

6.1. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Verwender nicht.

6.2. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Beherbergungs-Betriebs­grundstück abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet der Verwender nicht.

6.3. Der Verwender haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer fahr­lässigen oder vorsätzlichen Pflicht­verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen des Verwenders beruhen;

Der Verwender schließt gegenüber dem Gast jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflicht­verletzung des Verwenders oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflicht­verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen des Verwenders beruht.

Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch­führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungs­gehilfen oder des gesetzlichen Vertreters.

Weitergehende Schadensersatz­ansprüche sind ausgeschlossen.

6.4. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Anderenfalls werden die Sachen nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufbewahrungs­frist dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatz­ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schwerin. 7.2. Es gilt deutsches Recht.

7.3. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Das vorstehende Textformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertrags­schluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand 13. Januar 2021